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Firmenname und Logo schützen lassen: So geht es in der Schweiz

Handelsregister, Marke, Urheberrecht, Design: Welcher Schutz gilt wofür? Hier erfahren Sie, ob Wortmarke oder Bildmarke sinnvoller ist und wie Sie Name und Logo richtig sichern.

Stand: September 2026

Kurzantwort

Ein Firmenname im Handelsregister ist kein Markenschutz. Wer seinen Namen und sein Logo im Markt schützen will, meldet sie als Marke an – in der Schweiz beim IGE, online ab 350 CHF für bis zu drei Klassen. Die genauen Gebühren für die Schweiz, die EU und die USA finden Sie im Ratgeber Marke anmelden: Kosten.

Firmenrecht und Markenrecht: der Unterschied

Firmenname (Handelsregister)Marke (IGE, DPMA, EUIPO …)
Schütztden Namen der Firma als RechtsträgerName oder Logo für bestimmte Waren und Dienstleistungen
Entstehtmit dem Eintrag ins Handelsregistermit der Eintragung als Marke
Giltin der Schweiz; bei AG und GmbH muss sich die Firma deutlich von bestehenden Firmen unterscheidenim Land bzw. Gebiet der Anmeldung, in den angemeldeten Klassen
Schützt Produkt- und Logonamen?neinja

Beispiel: Ihre «Nordlicht GmbH» ist im Handelsregister eingetragen. Das hindert niemanden daran, eine App namens «Nordlicht» zu verkaufen – wenn er die Marke zuerst anmeldet, kann er Ihnen sogar Probleme machen.

Wortmarke oder Bildmarke – was schützt was?

MarkenartSchütztGeeignet wenn
Wortmarkeden Namen, unabhängig von Schrift und GestaltungSie vor allem den Namen sichern wollen – für Startups meist die wichtigste
Bildmarkedas Logo als Zeichen, ohne TextSie ein eigenständiges Bildzeichen haben
Wort-/Bildmarkedie Kombination aus Name und Gestaltungder Name allein schwer schützbar ist oder Sie die Gesamtgestaltung sichern wollen

Eine Wortmarke ist oft der breiteste Schutz, weil sie gegen den Namen in jeder Schreibweise und Gestaltung wirkt. Die Wort-/Bildmarke schützt dagegen nur die konkrete Kombination – ändern Sie später das Logo, brauchen Sie eventuell eine neue Anmeldung.

Ist mein Logo nicht automatisch geschützt?

Teilweise. In der Schweiz entsteht Urheberrecht automatisch, ohne Anmeldung – aber nur für Werke mit individuellem Charakter. Viele Logos sind dafür zu schlicht. Zudem ist das Urheberrecht im Streitfall schwerer nachzuweisen als eine eingetragene Marke. Für ein Logo, das Sie als Kennzeichen im Markt nutzen, ist die Marke der verlässliche Weg.

Zusätzlich kann ein Logo als Design beim IGE hinterlegt werden (Schutz bis 25 Jahre). Das ist für Logos eher selten – die Marke ist hier meist die bessere Wahl, weil sie unbegrenzt verlängert werden kann.

Logo schützen lassen: der Ablauf in der Schweiz

  1. Recherche: ähnliche Marken in Swissreg und – bei Auslandsplänen – in TMview und der WIPO-Datenbank prüfen.
  2. Markenart wählen: Wortmarke, Bildmarke oder beides.
  3. Klassen festlegen: für welche Waren und Dienstleistungen (z. B. 9, 35, 42 für Software).
  4. Online anmelden über eTrademark beim IGE.
  5. Prüfung und Eintragung: Nach der Eintragung können Inhaber älterer Marken innerhalb einer Frist Widerspruch erheben.
  6. Nutzen und verlängern: Schutz 10 Jahre, beliebig verlängerbar. Eine Marke muss auch tatsächlich benutzt werden.

Lohnt sich der Markenschutz für ein Startup?

Fast immer – und zwar früh. Die Anmeldung kostet einen Bruchteil dessen, was ein erzwungener Namenswechsel nach dem Launch kostet: neues Logo, neue Website, neue Drucksachen, verlorene Bekanntheit und Suchmaschinen-Rankings. Investoren fragen zudem häufig, ob die Marke gesichert ist.

Wenn das Budget knapp ist: zuerst die Wortmarke im Heimatmarkt, das Logo und weitere Länder später.

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Konflikten oder internationaler Anmeldung lohnt sich eine Markenanwältin oder ein Markenanwalt.

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Häufige Fragen

Ist mein Firmenname durch den Handelsregistereintrag geschützt?
Nur als Firmenname des Rechtsträgers. Gegen eine gleichnamige Produktmarke hilft das nicht – dafür braucht es eine Markenanmeldung.
Wortmarke oder Bildmarke – was ist besser?
Für Startups ist die Wortmarke meist die wichtigste, weil sie den Namen unabhängig von der Gestaltung schützt. Die Bildmarke kommt dazu, wenn das Logo ein eigenständiges Zeichen hat.
Was kostet es, ein Logo schützen zu lassen?
Beim IGE in der Schweiz online 350 CHF für bis zu drei Klassen, jede weitere Klasse 100 CHF. Wort- und Bildmarke sind zwei Anmeldungen.
Muss ich meine Marke benutzen?
Ja. Eine eingetragene Marke muss tatsächlich benutzt werden, sonst kann sie nach einer gewissen Frist angefochten werden.