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Firmenname und Logo schützen lassen: So geht es in der Schweiz
Handelsregister, Marke, Urheberrecht, Design: Welcher Schutz gilt wofür? Hier erfahren Sie, ob Wortmarke oder Bildmarke sinnvoller ist und wie Sie Name und Logo richtig sichern.
Stand: September 2026
Kurzantwort
Ein Firmenname im Handelsregister ist kein Markenschutz. Wer seinen Namen und sein Logo im Markt schützen will, meldet sie als Marke an – in der Schweiz beim IGE, online ab 350 CHF für bis zu drei Klassen. Die genauen Gebühren für die Schweiz, die EU und die USA finden Sie im Ratgeber Marke anmelden: Kosten.
Firmenrecht und Markenrecht: der Unterschied
| Firmenname (Handelsregister) | Marke (IGE, DPMA, EUIPO …) | |
|---|---|---|
| Schützt | den Namen der Firma als Rechtsträger | Name oder Logo für bestimmte Waren und Dienstleistungen |
| Entsteht | mit dem Eintrag ins Handelsregister | mit der Eintragung als Marke |
| Gilt | in der Schweiz; bei AG und GmbH muss sich die Firma deutlich von bestehenden Firmen unterscheiden | im Land bzw. Gebiet der Anmeldung, in den angemeldeten Klassen |
| Schützt Produkt- und Logonamen? | nein | ja |
Beispiel: Ihre «Nordlicht GmbH» ist im Handelsregister eingetragen. Das hindert niemanden daran, eine App namens «Nordlicht» zu verkaufen – wenn er die Marke zuerst anmeldet, kann er Ihnen sogar Probleme machen.
Wortmarke oder Bildmarke – was schützt was?
| Markenart | Schützt | Geeignet wenn |
|---|---|---|
| Wortmarke | den Namen, unabhängig von Schrift und Gestaltung | Sie vor allem den Namen sichern wollen – für Startups meist die wichtigste |
| Bildmarke | das Logo als Zeichen, ohne Text | Sie ein eigenständiges Bildzeichen haben |
| Wort-/Bildmarke | die Kombination aus Name und Gestaltung | der Name allein schwer schützbar ist oder Sie die Gesamtgestaltung sichern wollen |
Eine Wortmarke ist oft der breiteste Schutz, weil sie gegen den Namen in jeder Schreibweise und Gestaltung wirkt. Die Wort-/Bildmarke schützt dagegen nur die konkrete Kombination – ändern Sie später das Logo, brauchen Sie eventuell eine neue Anmeldung.
Ist mein Logo nicht automatisch geschützt?
Teilweise. In der Schweiz entsteht Urheberrecht automatisch, ohne Anmeldung – aber nur für Werke mit individuellem Charakter. Viele Logos sind dafür zu schlicht. Zudem ist das Urheberrecht im Streitfall schwerer nachzuweisen als eine eingetragene Marke. Für ein Logo, das Sie als Kennzeichen im Markt nutzen, ist die Marke der verlässliche Weg.
Zusätzlich kann ein Logo als Design beim IGE hinterlegt werden (Schutz bis 25 Jahre). Das ist für Logos eher selten – die Marke ist hier meist die bessere Wahl, weil sie unbegrenzt verlängert werden kann.
Logo schützen lassen: der Ablauf in der Schweiz
- Recherche: ähnliche Marken in Swissreg und – bei Auslandsplänen – in TMview und der WIPO-Datenbank prüfen.
- Markenart wählen: Wortmarke, Bildmarke oder beides.
- Klassen festlegen: für welche Waren und Dienstleistungen (z. B. 9, 35, 42 für Software).
- Online anmelden über eTrademark beim IGE.
- Prüfung und Eintragung: Nach der Eintragung können Inhaber älterer Marken innerhalb einer Frist Widerspruch erheben.
- Nutzen und verlängern: Schutz 10 Jahre, beliebig verlängerbar. Eine Marke muss auch tatsächlich benutzt werden.
Lohnt sich der Markenschutz für ein Startup?
Fast immer – und zwar früh. Die Anmeldung kostet einen Bruchteil dessen, was ein erzwungener Namenswechsel nach dem Launch kostet: neues Logo, neue Website, neue Drucksachen, verlorene Bekanntheit und Suchmaschinen-Rankings. Investoren fragen zudem häufig, ob die Marke gesichert ist.
Wenn das Budget knapp ist: zuerst die Wortmarke im Heimatmarkt, das Logo und weitere Länder später.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Konflikten oder internationaler Anmeldung lohnt sich eine Markenanwältin oder ein Markenanwalt.
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